Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Thomas Fink
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Tipps zum Heizen und Energiesparen. So sparen Sie und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Bitte beachten Sie:
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Thomas Fink
Kaminkehrermeister
Fabrikstr. 60
88171 Weiler / Allgäu
Tel.: 08387-924490
Fax.: 08387-924491
Email sendenMobil.: 0171-5445215
Mitglied
Innung Schwaben